Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, den Umweltbonus für neue und junge gebrauchte Fahrzeuge zu beantragen und von den Vorteilen zu profitieren.
Erkunden Sie individuell angepasste Lösungen für umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität und profitieren Sie beim Wechsel zur Elektromobilität vom Umweltbonus. BMW und der Bund teilen sich gleichermaßen die Kosten des Umweltbonus.
Die Zukunft ist heute schon greifbar. Erleben Sie aufregende Fahrmomente mit finanziellen Vorteilen: Beim Kauf eines unserer rein batteriebetriebenen Fahrzeuge (BEV) bei Ihrem BMW Partner können Sie den Umweltbonus als Förderung nutzen. Wir als Hersteller beteiligen uns zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte an diesem Umweltbonus. Im Rahmen der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund sogar seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausbezahlt, während der Beitrag des Bundes brutto für netto (als echter Zuschuss) zählt.
Ab dem 01.01.2023 treten verschiedene neue Regelungen in Kraft:
Die Förderung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen endete am 31.12.2022.
Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Die Mindesthaltedauer für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen beträgt mindestens 12 Monate.
Ab dem 01.01.2024 wird das Förderbudget angepasst.Bei einem Nettolistenpreis bis 45000€ beträgt der Förderbetrag 3000€ inklusive der Innovationsprämie.
Wenn Sie mehr über die finanziellen Vorteile beim Kauf eines Elektrofahrzeugs erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit bereit, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen und Sie umfassend aufzuklären!
*Ab dem 1. Januar 2023 können neue rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR eine Förderung von 6.750 EUR (einschließlich der „Innovationsprämie“) erhalten. Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR, jedoch maximal 65.000 EUR, können eine Förderung von 4.500 EUR (einschließlich der „Innovationsprämie“) erhalten. Dies gilt auch für junge Gebrauchtfahrzeuge von BMW, sofern sie bisher nicht durch den Umweltbonus oder eine ähnliche staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat unterstützt wurden. Die förderfähigen Fahrzeugmodelle müssen auf der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de stehen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs inklusive Sonderausstattung, wobei maximal 80% abzüglich des Bruttoherstelleranteils gefördert werden können. Junge Gebrauchte dürfen bei Antragstellung höchstens 12 Monate nach der Erstzulassung sein und dürfen eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Förderung für die Zulassung eines BMW jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) 4.500 EUR (einschließlich der „Innovationsprämie“). Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Förderung für neue rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR 4.500 EUR (einschließlich der „Innovationsprämie“). Für BMW junge Gebrauchte rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) beträgt die Förderung ab dem 1. Januar 2024 3.600 EUR (einschließlich der „Innovationsprämie“). Die genannten Förderbeträge gelten für den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten.
Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Bundesanteils an der Förderung gemäß den Förderbestimmungen ist die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller.
Die Förderrichtlinie für den Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und wird am 31. Dezember 2024 außer Kraft gesetzt. Falls die im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehenen Mittel erschöpft sind, können keine weiteren Fördermittel bewilligt werden.